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Der Beitrag für den Kindergarten und die Krabbelstube wird 11x im Jahr (September - Juli) eingehoben.

 

Für das Schuljahr 2010/2011 gelten für den Kindergarten die folgenden Preise:

 Ganztags mit Mittagessen und Nachmittagsjause

 338,- EUR

 Halbtags mit Mittagessen (bis 14.00 Uhr)

 307,- EUR

 Halbtags ohne Essen (bis 12.00 Uhr)

 202,- EUR

 

Für das Schuljahr 2010/2011 gelten für die Krabbelstube die folgenden Preise:

 Ganztags mit Essen und Jause

 369,- EUR

 Halbtags mit Essen

 334,- EUR


Der Elternvereinsbeitrag wurde für das Schuljahr 2010 - 2011 auf 25,- EUR festgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass der Elternvereinsbeitrag nur ein Mal zu entrichten ist - auch wenn mehrere Geschwister den Kindergarten bzw. die Schule besuchen. Wer ein Schulkind an unserem Standort hat, bezahlt den Elternvereinsbeitrag in der Volkschule ( 25.- Euro ) Das gilt nicht für Kinder, die andere Schulen oder Kindergärten besuchen!

 

Abbuchungsstichtag:

Die elf Monatsbeiträge für September bis Juli sind am 5. jeden Monats fällig und werden gemäß Aufnahmevertrag am 5. per Einziehungsauftrag abgebucht. Aus organisatorischen Gründen wird im September erst Mitte des Monats abgebucht.

 

Anfragen zur Beitragsverrechnung:

Bitte wenden Sie sich an die Schulverwaltung, Tel. 01/51552/3506, Fax: 01751552/3740.

 

Verzug in der Beitragsleistung:

Sollten Sie einmal Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, wenden Sie sich bitte vor dem 5. des Monats an die Schulverwaltung. Im Falle von Mahnungen werden von uns 10,- EUR Mahnspesen verrechnet. Wenn fällige Kindergartenbeiträge trotz Mahnung nicht bezahlt werden, werden diese unserem Rechtsanwalt zur Einhebung übergeben.

 

Rückerstattung:

Für kindergartenfreie Tage bzw. vorübergehende Abwesenheit (z.B. Krankheit) können keine Beiträge rückvergütet werden. Eine Ab- und Ummeldung der Leistungen ist aus organisatorischen Gründen nur zu Semesterbeginn möglich.

 

Haftung:

Für abhanden gekommene Gegenstände oder Wertsachen übernimmt der Schulhalter keine Haftung. Für Schäden am Schuleigentum, die durch Kindergartenkinder verursacht werden, ist von den Eltern des betreffenden Kindes Ersatz zu leisten.

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Kindergarten, Volksschule, Hort
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