






Das Schulgeld wird 10x im Jahr (September - Juni) eingehoben.
Für das Schuljahr 2011/2012 gelten für die Volksschule die folgenden Preise in Euro:
Schulgeld (10 mal, monatlich) | € 144,00 |
Schulgeld mit Halbinternat (10 mal, monatlich, inkl. Essen) | € 372,00 |
Schulgeld und Halbinternat 2 Tage (10 mal, monatlich, inkl. Essen) | € 296,00 |
Sommerbetreuung (2 Wochen nach Schulschluss; Preisangabe pro Woche) | € 130,00 |
1 Halbinternatsnachmittag inkl. Essen | € 25,00 |
1 Halbinternatseinzelstunde | € 7,00 |
Verspätete Abholung vom Halbinternat | € 8,00 |
Schulrequisiten (semesterweise) | € 40,00 |
Der Elternvereinsbeitrag für das Schuljahr 2009/2010 beträgt unverändert € 25,- (bei Geschwistern im SME - Kindergarten oder Schule - ist der EV-Beitrag nur einmal zu entrichten).
Abbuchungsstichtag: Die zehn Monatsbeiträge (September bis Juni) sind am 5. jeden Monats fällig und werden gemäß Aufnahmevertrag per Einziehungsauftrag abgebucht. Aus organisatorischen Gründen wird im September erst Mitte des Monats abgebucht. Falls nicht bis zum 15. Juni eine Änderung in der Direktion gemeldet wird, werden die Leistungen automatisch in das neue Schuljahr übernommen.
Anfragen zur Beitragsverrechnung: Bitte wenden Sie sich an die Schulverwaltung, Tel. 01/51552/3519, Fax: 01751552/3740.
Verzug in der Beitragsleistung: Sollten Sie einmal Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, wenden Sie sich bitte vor dem 5. des Monats an die Schulverwaltung. Im Falle von Mahnungen werden von uns € 10,00 Mahnspesen verrechnet. Wenn fällige Schülerbeiträge trotz Mahnung nicht bezahlt werden, werden diese unserem Rechtsanwalt zur Einhebung übergeben. Der Schulhalter behält sich das Recht vor, SchülerInnen mit sofortiger Wirkung zu entlassen, wenn die Beiträge trotz Mahnung und Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht entrichtet werden.
Rückerstattung: Für schulfreie Tage bzw. vorübergehende Abwesenheit (z.B. Krankheit) können keine Beiträge rückvergütet werden. Eine Ab- und Ummeldung der Leistungen ist aus organisatorischen Gründen nur zu Semesterbeginn möglich.
Haftung: Für abhanden gekommene Gegenstände oder Wertsachen übernimmt der Schulhalter keine Haftung. Für Schäden am Schuleigentum, die durch SchülerInnen verursacht werden, ist von den Eltern des betreffenden Schülers Ersatz zu leisten.