






Der Elternverein ist der freiwillige privatrechtliche Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder der Volksschule und des Kindergartens im SME.
Die Organe des Elternvereins können dem Schulleiter, den Klassenvorständen und der Kindergartenleitung Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Die Leiter der Schule und des Kindergartens sollen diese prüfen und mit den Organen des Elternvereins besprechen.
Die Erziehungsberechtigten sind ordentliche Mitglieder des Elternvereins. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch beim Ausscheiden des Kindes aus Schule oder Kindergarten.
Wenn mehrere Kinder die Schule oder den Kindergarten besuchen, ist der Mitgliedsbeitrag nur einmal zu bezahlen. Jedenfalls in Höhe des Volksschulbeitrages.
Die Organe des Elternvereins sind:
Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich bis Ende Oktober statt. Den Vorsitz führt der Obmann des Elternvereins. Hierbei werden u.a. ein Tätigkeitsbericht des Vorstandes und ein Finanzbericht vorgelegt, es erfolgt der Bericht der Rechnungsprüfer und es werden i.a. diverse Beschlüsse gefasst.
Die Hauptversammlung ist für alle Mitglieder des Elternvereins zugänglich.
Am SME besteht für beide Einheiten - Volksschule und Kindergarten - ein gemeinsamer Elternverein.
Der Elternvereinsvorstand setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die folgende 6 Funktionen ausüben:
Dem Vorstand obliegt u.a. die widmungsgerechte Verwendung der Mittel des Vereinsvermögens.
Die Rechnungsprüfer haben die widmungsgemäße Verwendung der Mittel des Elternvereines aufgrund der gefassten Beschlüsse und alle die Vereinsgebarung betreffenden Schriften und Bücher regelmäßig zu überprüfen und über das Ergebnis der Überprüfung der Hauptversammlung zu berichten.
Der Elternauschuss besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes sowie den Klassenelternvertretern bzw. Gruppenvertretern des Kindergartens.
Klassen- / Gruppenelternvertreter kann werden, wer sich beim Klassen- /Gruppenelternabend dafür meldet und die Zustimmung der Klassen- /Gruppeneltern erhält.
Klassen- /Gruppenelternvertreter informieren die Klassen- /Gruppeneltern über die Beratungen und Beschlüsse im Elternausschuss und in der Jahreshauptversammlung. Sie übermitteln Anregungen, Wünsche und Beschwerden dem Elternausschuss bzw. dem Vorstand. Sie unterstützen den Klassen- /Gruppenvorstand in seinem Bestreben, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten. Sie versuchen durch Gespräche mit Eltern, Schülerinnen, Schülern und Kindergartenkindern sowie dem Lehrkörper und den Gruppenleitern Probleme zu lösen.
Das Klassenforum ist an Volksschulen das Entscheidungs- und Beratungsgremium für die einzelne Klasse. Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer/Gruppenleiter jedenfalls zu einer Sitzung innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres einzuberufen. Bei dieser Sitzung ist auch die Wahl des Klassen- /Gruppenelternvertreters und seines Stellvertreters durchzuführen.
Dem Klassenforum gehören mit beschließender Stimme der Klassenlehrer und die Eltern der Schüler der betreffenden Klasse an.
Das Klassenforum hat mit Ausnahme der Beschlussfassung über Schulordnung und Werbung die gleichen Kompetenzen wie das Schulforum, sofern es sich ausschließlich um Angelegenheiten der Klasse handelt. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse und der Klassenlehrer anwesend sind.
Themen, die wesentliche Interessen aller Schülerinnen und Schüler und Familien berühren, sollten vor einer endgültigen Entscheidung auch in den Klassenforen diskutiert werden.
Das Schulforum ist für alle Angelegenheiten zuständig, die zwei oder mehrere Klassen der Schule betreffen. Die Einberufung erfolgt durch den Schulleiter. Die erste Sitzung muss innerhalb der ersten neun Wochen des Schuljahres stattfinden.
Mitglieder des Schulforums sind: Schulleiter, Klassenlehrer, Klassenelternvertreter
(1 Stimme pro Klasse).
Die Mitgliedsbeiträge und Spenden werden von den ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern des Elternvereins verwaltet und wie folgt verwendet: