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  1. Was ist der Zweck des Elternvereins?
  2. Die Mitgliedschaft im Elternverein
  3. Ich habe mehrere schulpflichtige Kinder im SME. Muss ich für jedes Mitgliedsbeitrag bezahlen?
  4. Wie setzt sich der Elternverein zusammen?
  5. Was ist die Hauptversammlung?
  6. Wie setzt sich der Vorstand zusammen?
  7. Was ist die Aufgabe der Rechnungsprüfer?
  8. Was ist der Elternausschuss?
  9. Wie kann man Klassen- /Gruppenelternvertrer/in werden?
  10. Welche Aufgabe haben Klassen- /Gruppenelternvertreter/innen?
  11. Was ist das Klassenforum?
  12. Welche Entscheidungen werden im Klassenforum getroffen?
  13. Was ist das Schulforum?
  14. Was wird im Schulforum entschieden?
  15. Wie werden Mitgliedsbeiträge und Spenden verwendet?

Was ist der Zweck des Elternvereins?

  • Unterstützung der engen Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schulerhalter, Direktor, Lehrerinnen und Lehrern, Kindergartenleitung, Hortleitung, etc., um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie das Wohl der Kinder in Schule und Kindergarten zu fördern.
  • Vertiefung des Verständnisses der Eltern für die in Kindergarten und Schule geleistete Erziehungsarbeit.
  • Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schul- und Kindergartengeschehen betreffen.
  • Hilfe und Unterstützung für bedürftige Schülerinnen, Schüler und Kindergartenkinder.
  • Unterstützung der Aktivitäten der Schul- und Kindergartengemeinschaft, insbesondere durch Mitwirken bei der Anschaffung von Schulbehelfen und Einrichtungsgegenständen

 

Der Elternverein ist der freiwillige privatrechtliche Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder der Volksschule und des Kindergartens im SME.

Die Organe des Elternvereins können dem Schulleiter, den Klassenvorständen und der Kindergartenleitung Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Die Leiter der Schule und des Kindergartens sollen diese prüfen und mit den Organen des Elternvereins besprechen.

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Die Mitgliedschaft im Elternverein

Die Erziehungsberechtigten sind ordentliche Mitglieder des Elternvereins. Die Mitgliedschaft erlischt automatisch beim Ausscheiden des Kindes aus Schule oder Kindergarten.

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Ich habe mehrere schulpflichtige Kinder im SME. Muss ich für jedes Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Wenn mehrere Kinder die Schule oder den Kindergarten besuchen, ist der Mitgliedsbeitrag nur einmal zu bezahlen. Jedenfalls in Höhe des Volksschulbeitrages.

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Wie setzt sich der Elternverein zusammen?

Die Organe des Elternvereins sind:

  • Hauptversammlung
  • Vorstand
  • Elternvereinsausschuss
  • Rechnungsprüfer

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Was ist die Hauptversammlung?

Die ordentliche Hauptversammlung findet einmal jährlich bis Ende Oktober statt. Den Vorsitz führt der Obmann des Elternvereins. Hierbei werden u.a. ein Tätigkeitsbericht des Vorstandes und ein Finanzbericht vorgelegt, es erfolgt der Bericht der Rechnungsprüfer und es werden i.a. diverse Beschlüsse gefasst.

Die Hauptversammlung ist für alle Mitglieder des Elternvereins zugänglich.

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Wie setzt sich der Vorstand zusammen?

Am SME besteht für beide Einheiten - Volksschule und Kindergarten - ein gemeinsamer Elternverein. 

Der Elternvereinsvorstand setzt sich aus ehrenamtlichen Mitgliedern zusammen, die folgende 6 Funktionen ausüben:

  • Elternvereinsofrau/-mann und deren/dessen Stellvertreter/-in
  • Schriftführerin/Schriftführer und deren/dessen Stellvertreter/-in
  • Kassierin/Kassier und deren/dessen Stellvertreter/-in

Dem Vorstand obliegt u.a. die widmungsgerechte Verwendung der Mittel des Vereinsvermögens.

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Was ist die Aufgabe der Rechnungsprüfer?

Die Rechnungsprüfer haben die widmungsgemäße Verwendung der Mittel des Elternvereines aufgrund der gefassten Beschlüsse und alle die Vereinsgebarung betreffenden Schriften und Bücher regelmäßig zu überprüfen und über das Ergebnis der Überprüfung der Hauptversammlung zu berichten.

 

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Was ist der Elternausschuss?

Der Elternauschuss besteht aus den Mitgliedern des Vorstandes sowie den Klassenelternvertretern bzw. Gruppenvertretern des Kindergartens.

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Wie kann man Klassen- /Gruppenelternvertrer/in werden?

Klassen- / Gruppenelternvertreter kann werden, wer sich beim Klassen- /Gruppenelternabend dafür meldet und die Zustimmung der Klassen- /Gruppeneltern erhält.

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Welche Aufgabe haben Klassen- /Gruppenelternvertreter/innen?

Klassen- /Gruppenelternvertreter informieren die Klassen- /Gruppeneltern über die Beratungen und Beschlüsse im Elternausschuss und in der Jahreshauptversammlung. Sie übermitteln Anregungen, Wünsche und Beschwerden dem Elternausschuss bzw. dem Vorstand. Sie unterstützen den Klassen- /Gruppenvorstand in seinem Bestreben, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten. Sie versuchen durch Gespräche mit Eltern, Schülerinnen, Schülern und Kindergartenkindern sowie dem Lehrkörper und den Gruppenleitern Probleme zu lösen.

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Was ist das Klassenforum?

Das Klassenforum ist an Volksschulen das Entscheidungs- und Beratungsgremium für die einzelne Klasse. Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer/Gruppenleiter jedenfalls zu einer Sitzung innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres einzuberufen. Bei dieser Sitzung ist auch die Wahl des Klassen- /Gruppenelternvertreters und seines Stellvertreters durchzuführen. 

Dem Klassenforum gehören mit beschließender Stimme der Klassenlehrer und die Eltern der Schüler der betreffenden Klasse an.

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Welche Entscheidungen werden im Klassenforum getroffen?

Das Klassenforum hat mit Ausnahme der Beschlussfassung über Schulordnung und Werbung die gleichen Kompetenzen wie das Schulforum, sofern es sich ausschließlich um Angelegenheiten der Klasse handelt. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse und der Klassenlehrer anwesend sind. 

Themen, die wesentliche Interessen aller Schülerinnen und Schüler und Familien berühren, sollten vor einer endgültigen Entscheidung auch in den Klassenforen diskutiert werden.

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Was ist das Schulforum?

Das Schulforum ist für alle Angelegenheiten zuständig, die zwei oder mehrere Klassen der Schule betreffen. Die Einberufung erfolgt durch den Schulleiter. Die erste Sitzung muss innerhalb der ersten neun Wochen des Schuljahres stattfinden. 

Mitglieder des Schulforums sind: Schulleiter, Klassenlehrer, Klassenelternvertreter

(1 Stimme pro Klasse).

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Was wird im Schulforum entschieden?

  • Planung und Durchführung (Ziel, Inhalt, Dauer) mehrtägiger Schulveranstaltungen.
  • Erklärung von Veranstaltungen zu schulbezogenen Veranstaltungen oder Schulveranstaltung (z. B. Sommerfest, ...).
  • Erstellung einer Hausordnung.
  • Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen.
  • Durchführung von Veranstaltungen betreffend die Schulgesundheitspflege.
  • Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (§6 Abs.1 und 3 lit.B des SchuOG).
  • Autonome Schulzeitregelung - unterrichtsfreie Tage

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Verwendung der Mitgliedsbeiträge und Spenden

Die Mitgliedsbeiträge und Spenden werden von den ehrenamtlichen Vorstandsmitgliedern des Elternvereins verwaltet und wie folgt verwendet:

  • Zuschüsse zu Sport- und Projektwochen.
  • Auf Ansuchen der Schulleitung, einzelner Lehrerinnen/Lehrer und Gruppenleiter/Gruppenleiterinnen des Kindergartens stellen wir nach Prüfung Geld für den Ankauf von Unterrichtsmitteln zur Verfügung.
  • Beiträge für Anschaffungen / Sanierungen im Schulgebäude (z.B. Turnsaalboden).
  • Unterstützung bedürftiger Kinder.
  • Mitfinanzierung spezieller Projekte (zB. Native Speaker).

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